Bestatto - Sterbefallsoftware

Bestatto - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme von Dienstleistungen an dem von der konzept-i Projektentwicklung GmbH, Zur Adelsklinge 18, 66482 Zweibrücken (im Folgenden "konzept-i") bereitgestellten Dienst "Bestatto - Sterbefallverwaltung" (im Folgenden "Bestatto"). Bestatto ist eine technische Plattform zur Abwicklung von Dienstleistungen für Bestattungsunternehmen (im Folgenden Kunden oder Vertragspartner)

Grundlage

1. konzept-i betreibt den Software as a Service Dienst Bestatto. Dabei handelt es sich um ein System zur Abwicklung von Sterbefällen und Bestattungsvorsorgen über spezielle Web- und Mobile-Services.

2. konzept-i stellt lediglich den Dienst Bestatto und die mobilen Anwendungen (im Folgenden Apps) den Kunden zur Verfügung. Die vom Kunden eingestellten Inhalte werden von konzept-i nicht geprüft, daher geben die Inhalte auch nicht die Meinung von konzept-i wieder.

3. konzept-i stellt den Dienst Bestatto ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung.

4. konzept-i ist berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird konzept-i den Kunden per E-Mail über die geänderten Bedingungen informieren. Die neuen Bedingungen gelten als Angenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zusendung der neuen Bedingungen schriftlich Wiederspruch einlegt.

Durchführung

1. konzept-i wird die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Für Fehler, die auf Grund unzureichenden Informationen durch Vertragspartner eintreten, übernimmt konzept-i keine Haftung. konzept-i steht auch nicht dafür ein, dass mit der Nutzung von Bestatto wirtschaftliche Erfolge eintreten.

2. konzept-i ist berechtigt für die Vermarktung von Bestatto die Namen der Vertragspartner einzusetzen. Diese Einwilligung kann der Vertragspartner jederzeit widerrufen. Im Falle eines Widerrufs wird konzept-i den Namen des Kunden zeitnah aus allen Werbematerialien entfernen, soweit dies technisch möglich ist. Eine Entfernung aus bereits angefertigten Print-Materialien ist nicht möglich.

3. eine Lizenz für die Nutzung von Bestatto wird immer auf ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe ausgestellt. Eine Lizenz darf nicht ohne die Zustimmung der konzept-i weiter verkauft oder übertragen werden.

4. für die Nutzung von Bestatto stellt konzept-i dem Kunden je abgewickelten Sterbe- oder Vorsorgefall eine Gebühr gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung. Die Abrechnung erfolgt via Vorkasse über die Bestatto Plattform. Hierzu kann der Kunde in seinem passwortgeschützten Bereich Abwicklungspakete buchen. Mit der Buchung wird dem Kunden eine Rechnung generiert und der jeweilige Ansprechpartner des Kunden per E-Mail informiert. Der Kunde zahlt seine Rechnung via Überweisung auf ein konzept-i Konto. konzept-i wird untermittelbar nach Zahlungseingang das Abwicklungspaket für den Kunden zur Nutzung freischalten.

Vertragsbeginn

1. Das Vertragsverhältnis zwischen konzept-i und dem Kunden beginnt mit der Beauftragung eines Demo Zugangs zur Plattform Bestatto. Hierzu füllt der Kunde auf der Webseite der Plattform ein Formular mit seinen persönlichen Daten aus und schließt somit einen rechtskräftigen Vertrag mit konzept-i.

2. Für den Probezeitraum stellt konzept-i dem Kunden eine bestimmte Anzahl an abwickelbaren Sterbe- und Vorsorgefälle zur Verfügung, der automatisch mit Ablauf des Probezeitraumes verfällt.

3. Wünscht der Kunde eine Fortführung des Vertrages, bucht er hierzu ein beliebiges Abwicklungspaket in seinem passwortgeschützten Kundenbereich.

4. Bucht der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Probezeitraumes kein Abwicklungspaket, so ist konzept-i berechtigt den Kundenzugang und alle Inhalte des Kunden zu löschen.

5. Einen Anspruch auf Registrierung und Teilnahme an der Bestatto Plattform besteht nicht.

Datensicherung

konzept-i führt für den Kunden automatisch Datensicherungen durch. Trotzdem kann es auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt unter Umständen zu Datenverlusten kommen, für die konzept-i keine Verantwortung übernehmen kann.

Erreichbarkeit

konzept-i garantiert eine Erreichbarkeit von 99% im Jahresmittel für die Bestatto Plattform

Haftung

1. der Kunde versichert, dass er über alle für diesen Vertrag notwendigen Rechte, insbesondere ggf. erforderlicher Lizenzen, verfügt oder diese umgehend nach Vertragsabschluss erwirbt. Der Kunde stellt konzept-i daher von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte oder anderer Rechte im Verantwortungsbereich des Vertragspartners gegen konzept-i geltend machen. Der Kunde übernimmt darüber hinaus sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung.

2. konzept-i haftet für grob fahrlässig oder vorsätzlich begangene Handlungen. Darüber ist jede weitere Haftung ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder von vertragswesentlichen Pflichten beruht.

3. Sofern rechtlich zulässig wird die Haftung der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Gegenleistung begrenzt. Von der Begrenzung der Höhe nach ausgenommen sind vorsätzlich oder grab fahrlässig begangene Handlungen, sowie Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit oder von vertragswesentlichen Pflichten.

4. Eine Haftung von Mängelfolgeschäden, insbesondere für Ausfälle der Plattform, Datenverlust, entgangenen Gewinn und ähnliche Verluste, ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beruht.

Pflichten des Kunden

Der Kunde alleine ist dafür verantwortlich, dass von ihm in die Plattform eingestellte Inhalte und Produkte den gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht gegen die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Daneben ist der Kunde alleine auch dafür verantwortlich, dass alle Inhalte den rechtlichen Anforderungen entsprechen und verbraucherschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllen. Darüber hinaus stellt der Kunde den Anbieter von allen Schäden frei, die aus einer Verletzung der oben genannten Anforderungen oder Pflichten entstehen.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung

1. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Wochen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 4 Wochen, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit kündigt.

2. konzept-i wird insbesondere dann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 12 Monaten kein Abrechnungspaket bucht oder über ein noch nicht aufgebrauchtes Abrechnungspaket verfügt.

3. Aus wichtigem Grund kann fristlos gekündigt werden. konzept-i kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn:

- der Kunde nicht vollständige oder nicht wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss gemacht hat
- der Kunde zahlungsunfähig ist oder wird
- der Kunde wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt

4. Kündigt konzept-i den Vertrag, so hat der Kunde keinen Anspruch auf erneute Anmeldung, auch nicht unter anderem Namen, als Vertretung einer juristischen Person oder einer anderen Bezeichnung

5. die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen

Datennutzung und Vertraulichkeit

1. konzept-i ist berechtigt im Rahmen der Durchführung der mit dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen erlangte Informationen nach billigem Ermessen im Rahmen der bestehenden Datenschutzgesetze zu nutzen. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform erlangten Informationen. Nicht verwertet werden dürfen dagegen Informationen, deren Vertraulichkeit für den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners wichtig ist (z.B. Einkaufspreise, Personendaten Verstobener, Vorsorgender und deren Angehörige), sowie die Vertragsbedingungen der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen.

2. Der Kunde ist verpflichtet die durch konzept-i erlangten Informationen in gleichem Maße vertraulich zu behandeln und insbesondere die Ergebnisse der Beratungsleistungen der konzept-i sowie Informationen über den technischen Service der Plattform Bestatto nicht an Dritte weiter zu geben.

3. Erhalten Dritte Kenntnis von Informationen, die der Geheimhaltung nach diesem Vertrag unterliegen, stellen die Vertragspartner sicher, dass entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen mit diesem Dritten abgeschlossen werden.

4. Bei Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung wird eine von der jeweils betroffenen Partei nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe fällig, die gerichtlich überprüfbar ist.

5. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch über das Vertragende hinaus.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche von konzept-i erbrachten Leistungen ist Zweibrücken. Die Vertragspartner vereinbaren für alle Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen die Zuständigkeit der für den Amtsgerichtsbezirk Zweibrücken zuständigen Gerichte.

Anwendbares Recht

Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung